4M Insights Kommunale Waermeplanung

1. Dezember 2022

Erstellung einer Wärmeplanung: Dank neuer Richtlinie mit bis zu 100% Förderung

Seitdem das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das Diskussionspapier zur Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung im Juli dieses Jahres veröffentlichte, ist klar, dass die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung mittelfristig in ganz Deutschland keine Kür bleibt, sondern eine Pflichtübung wird.

Insbesondere mittlere und kleinere Kommunen und Gemeinden sind bislang stellenweise vor der aufwändigen Erstellung einer Wärmeplanung zurückgeschreckt, da die eigenen Personalressourcen nicht ausreichen und die Erstellung durch externe Experten mit Kosten verbunden ist.

Die zum 1. November 2022 novellierte Kommunalrichtlinie hat die kommunale Wärmeplanung als Förderschwerpunkt aufgegriffen und ein großzügiges Förderregime mit bis zu 100% möglicher Förderung für die Erstellung der Wärmeplanung durch fachkundige externe Dienstleister etabliert.

Beantragen die Kommunen die Förderung für die Erstellung einer Wärmeplanung bis zum 31. Dezember 2023, dann erhalten Sie 90% der Kosten für externe Dienstleister, die die Erstellung der Wärmeplanung und die begleitende Öffentlichkeitsarbeit durchführen. Finanzschwache Kommunen profitieren von einer vollständigen Übernahme der Kosten.

Wir sind gespannt, ob der erwartete Effekt eintritt und ob ab dem kommenden Jahr die Wärmeplanung der Kommunen Fahrt aufnimmt.

Das Diskussionspapier zur Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung

Was genau verbirgt sich dahinter?

Mehr Details sowie das Diskussionspapier zum Download erhalten Sie hier:

» Zur Seite des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz