21. Oktober 2022

Die Berichtspflicht zum Thema Nachhaltigkeit bei Energieversorger fordert eine gezielte Vorbereitung

Preisexplosion, Gasmangel, politische Unsicherheit – wer hat da noch Zeit und Kopf für die Umsetzung von Berichtspflichten? Auch wenn das derzeitige Marktumfeld die personellen Ressourcen in Organisationen in vielen sehr dringlichen Angelegenheiten bindet, dürfen die Vorbereitungen zur Umsetzung der Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) nicht weniger prioritär behandelt werden.

Die allermeisten Energieversorger werden für das Jahr 2025 über die nachhaltigen Tätigkeiten in ihrem Unternehmen berichten müssen. Die Rahmenbedingungen dafür schafft die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive). Einheitliche Vorschriften zu Inhalt und Form der Berichterstattung werden derzeit von europäischen Expertengremien entwickelt. Sicher ist, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung in den bisher nicht betroffenen Unternehmen vorbereitet werden muss. Organisatorische und prozessuale Strukturen müssen geschaffen werden. Ein Überblick über vorhandene Daten und blinde Flecken ist ebenso gefordert wie die Entwicklung einer eigenen Nachhaltigkeitsstrategie.

Was verbirgt sich hinter der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)?

Mehr Details erfahren Sie am Ende dieses Beitrages!

Unserer Erfahrung nach sind all diese Themen höchst anspruchsvoll, je nach Unternehmenskultur auch mal zwischenmenschlich herausfordernd und benötigen eine ausgeprägte Management Attention sowie ein starkes Commitment seitens der Mitarbeiter. In Gesprächen mit unseren Klienten zeigt sich: Diese Anforderungen können gerade mittelgroße Unternehmen unter den starken externen Markteinflüssen momentan nicht (ausreichend) gewährleisten, ohne die Organisation zu überlasten.

Wir bieten Ihnen spezielle Unterstützung nach dem Baukasten-Prinzip.

Angepasst an den individuellen Status quo der Bearbeitung der Themen Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsberichterstattung in Ihrem Unternehmen, ebnen wir den Weg mit der Entwicklung einer ambitioniert-realistischen Nachhaltigkeitsstrategie.

Hierfür bieten wir z.B. Unterstützung

  • bei der Identifikation der bereits etablierten Tätigkeiten mit Relevanz für das Thema Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen,
  • beraten bei der Suche und Auswahl eines geeigneten Tools zur CO₂-Bilanzierung,
  • befähigen Ihre Organisation durch zielgerichtete Workshops und Schulungen zu einer effizienten Berichterstattung oder
  • etablieren maßgeschneiderte und effiziente Prozesse zum Nachhaltigkeitsreporting.

Hierbei legen wir besonderen Wert darauf, alle Mitarbeiter bei den wichtigsten (Zwischen-) Ergebnissen mitzunehmen und damit den nachhaltigen Gedanken im Unternehmen zu prägen.

Unsere Experten unterstützen Sie bei der Umsetzung aller Anforderungen, um ab 2025 die geforderte Nachhaltigkeitsberichterstattung bestmöglich vorbereitet erstellen zu können. 

Kontaktieren Sie uns gerne für ein persönliches Gespräch. Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen!

Laura Schantey
Senior Consultant

E‑Mail: Laura.Schantey@fourmanagement.de
Tel: +49 162 322 15 07

Constanze Glozbach
Consultant

E‑Mail: Constanze.Glozbach@fourmanagement.de
Tel: +49 172 187 117 2

Mehr über die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD):

Die Corporate Sustainability Reporting Directive ist eine neue Richtlinie, die die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für die Zukunft auf bisher noch nicht betroffene Unternehmen ausweitet und EU-weit umgesetzt wird.

Sie hat das Ziel, die nicht-finanzielle Berichterstattung mit der finanziellen Berichterstattung auf eine Stufe zu stellen. Hierdurch sollen zukünftig alle Stakeholder in Nachhaltigkeitsaspekten besser informiert und Unternehmen motiviert werden, nachhaltige Tätigkeiten verstärkt nachzugehen.

Die CSRD gilt für alle großen haftungsbeschränkten Unternehmen der EU sowie für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen, ausgenommen Kleinstunternehmen.

Als groß gelten Unternehmen, die am Bilanzstichtag mind. zwei der drei Merkmale erfüllen:

  • Bilanzsumme: mind. 20 Mio. €
  • Nettoumsatzerlöse: mind. 40 Mio. €
  • Durchschn. Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten: mind. 250